Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Änderung:29.07.2024
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Regina Peters-Trippner, Thüler Str. 23b, 26169 Friesoythe, E-Mail:regina.peters-trippner@gmx.de (im Folgenden Hebamme)
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und /oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
2.Kurse
2.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort
Die Kursanfrage erfolgt über meine Minihomepage: peterstrippner.hebamio.de.
Nach Eingang Ihrer Kursanfrage ist Ihr Platz im Kurs für 14 Tage reserviert. Sie erhalten von der Hebamme per Mail die genaue Kursbeschreibung und die Teilnahmebedingungen.
Ihre Kursanmeldung ist erst verbindlich, wenn Sie die Kurskaution/ Kursgebühren auf das von der Hebamme angegebene Konto überwiesen haben.
Der Kursort ist in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben.
2.2 Kursgebühren
2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen, Fehlstunden, Verlegung einzelner Kurstermine durch die Hebamme
Die gesetzlichen Krankekassen und privaten Krankenkassen zahlen als Kassenleistung die Teilnahme an 14 Stunden a`60 Minuten Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe und 10 Stunden a`60 Minauten Rückbildungsgymnastik in der Gruppe pro Schwangerschaft als Hebammenleistung.
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Die Hebamme berechnet die Fehlstunden nach der gesetzl. Hebammengebührenverordnung + Bearbeitungsgebühr. Kosten siehe jeweilige Kursbeschreibung/ Teilnahmebedingungen. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist ab 14 Tage vor Kursbeginn nicht mehr nicht möglich. Nach der verbindlichen Anmeldung durch Überweisung der Kursgebühr fallen bei Abmeldung 15,00€ Bearbeitungsgebühren an. Diese werden von der gezahlten Kursgebühr vor Rücküberweisung einbehalten.
2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung und Selbstzahler
Selbstzahlerinnen und privat Versicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kurseinheiten sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach Kursende stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Die Hebamme richtet sich bei der Berechnung der Kursgebühren nach der Niedersächsischen Privaten Hebammengebührenverordnung.
2.2.3 Entrichtung des Partnerbeitrags bei Geburtsvorbereitungskurs
Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der Teilnehmerin immer selbst zu tragen. Partnergebühren können von der Hebamme nie mit der jeweiligen Krankenkasse der Teilnehmenden abgerechnet werden.
Sie überweisen die Kaution für Fehlstunden inklusive der Partnergebühr auf mein angegebenes Konto, um sich für den jeweiligen Kurs verbindlich anzumelden. Genaue Informationen entnehmen Sie der jeweiligen Kursbeschreibung.
Die Partnergebühr für den Geburtsvorbereitungskurs wird von manchen gesetzlichen Krankenkasse als Servers Leistung direkt an die Versicherten rückerstattet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
2.3 Widerrufsbelehrung
2.3.1 Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesem Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage nach Eingang der Anmeldung über die Hebamiosoftware bei der Hebamme (Vertragsabschluss). Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme (Regina Peters-Trippner, Thüler Straße 23b, 26169 Friesoythe oder der Mail: regina.peters-trippner@gmx.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bei Widerruf erstattet die Hebamme die vorab gezahlten Gebühren und Kaution per Banküberweisung innerhalb 21 Tagen auf das Konto der Teilnehmer*in zurück. Die Hebamme berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 15,00€.
2.3.2 Kein Anspruch auf Widerrufsrecht
Innerhalb 2 Wochen vor Kursbeginn kann eine verbindliche Anmeldung nicht mehr widerrufen werden. Die Kosten für Fehlstunden werden in diesem Falle fällig.
2.4. Kursverlegung und Absage durch die Hebamme
2.4.1 Die Hebamme behält sich vor, bei Krankheit oder unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Epidemie-/Pandemiebedingten Einschränkungen, Beschädigungen ihrer Praxisräume und für den Kurs notwendiger Geräte Hardware und Software (z.B. bei Onlinekursen) den Kursort und einzelne Termine zu verlegen oder abzusagen. Präsenzkurse können komplett in Online-Kurse umgewandelt werden, wenn es der Hebamme so möglich ist, den Kurs in vollem Umfang bezogen auf den Kursinhalt durchzuführen.
2.4.2 Die Hebamme behält sich vor, den Kurs nur durchzuführen, wenn der Kurs für Sie wirtschaftlich ist. Ein Kurs ist nur wirtschaftlich, wenn genügend Teilnehmer*innen den Kurs verbindlich gebucht haben. Bei Absage des Kurses durch die Hebamme erstattet die Hebamme die kompletten gezahlten Gebühren ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren an die Kursteilnehmenden innerhalb 14 Tagen nach Absage zurück per Banküberweisung.
3.Leistungen mehrerer Hebammen
Falls Sie Leistungen anderer freiberuflicher Hebammen in Anspruch nehmen, werden unter
Umständen die erstattungsfähigen Kontingente der gesetzlichen Krankenkassen überschritten. Bitte informieren Sie die Hebamme über alle Leistungen, die Sie bei weiteren Hebammen in Anspruch genommen haben. Andernfalls muss die Hebamme Ihnen erbrachte Leistungen, die das Kontingent nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V überschreiten, rückwirkend privat in Rechnung stellen.
4. Hebammenleistungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett
Um Hebammenleistungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett sowie in der Stillzeit zu erhalten ist immer vorab der Abschluss eines Behandlungsvertrags zwischen Hebamme und Schwangere/ Wöchnerin/ Stillende notwendig.
5.Erreichbarkeit und Notdienstregelung
Die Hebamme ist erreichbar über die Handynummer: 0151-12672640
Von montags bis freitags, außerhalb gesetzlicher Feiertage von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Einen Notdienst biete ich nicht an.
Wenn diese fragwürdigen medizinischen Fällen wie z.B.
fieberhafte Erkrankungen von Mutter oder Kind, plötzlich auftretende Blutungen bei der Schwangeren oder starke Blutungen bei der Mutter, andere besorgnisbereitende Ereignisse auftreten, ist eine ärztliche Versorgung notwendig!! Wenden Sie sich bitte umgehend an ihren behandelnden Arzt oder an das nächste Krankenhaus.
Sie können mich auch außerhalb der Sprechzeit anrufen, dann ist meine Mailbox eingeschaltet. Bitte hinterlassen Sie immer deutlich Ihren Namen mit Nachricht und Telefonnummer.
Alle medizinisch relevanten Nachrichten auch SMS und E-Mails werden werktags innerhalb
24 Stunden beantwortet. Wenn Sie in dieser Zeit keine Antwort von uns bekommen, rufen Sie mich bitte noch einmal an, manchmal passiert es aus Versehen!
6. Angebote der Hebamme außerhalb des Leistungskataloges nach SGB V § 134
Diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind
von der Patientin frei wählbar.
Die jeweiligen Angebote entnehmen Sie ihrem Behandlungsvertrag.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.